Seit dem 1. Juli 2026 in Kraft: neues Gesetz zur Grundsicherung
Die nachfolgenden Grafiken fassen die wichtigsten Aussagen des nachfolgenden Artikels zusammen.
- Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
- Regelsätze bleiben vorerst gleich
- die Regeln drumherum ändern sich grundlegend
Was das für uns als Psychiatrie-Erfahrene bedeutet? Haben wir hier für euch zusammengefasst!
Verschärfte Mitwirkungspflichten und Sanktionen
- Termine, Nachweise, Bewerbungen werden genauer kontrolliert
- wer durch eine psychische Krise mal nicht pünktlich reagieren kann, gerät schnell ins Risiko
- kein Verständnis für Ausnahmezustände im System eingebaut
- seit 23. April: bei anhaltender Arbeitsverweigerung kann die komplette Leistung gestrichen werden
- seit heute zusätzlich: härtere Stufen bei verpassten Terminen, schon beim ersten Mal drohen 30 Prozent Kürzung
Was das für uns bedeutet
- wer in einer Krise steckt, verpasst manchmal einen Termin
- wer dissoziiert, vergisst manchmal eine Frist
- das ist keine Arbeitsverweigerung, das ist Realität
- ein System, das das nicht mitdenkt, bestraft am Ende Krankheit
Weniger Schutz, aber nicht rechtlos
- das Schlichtungsverfahren beim Jobcenter fällt weg
- übrig bleiben Widerspruch und Klage, beides aufwändiger
- Recht auf schriftliche, nachvollziehbare Begründung jedes Bescheids bleibt
- Recht auf Widerspruch und Klage vorm Sozialgericht bleibt
- Bundesverfassungsgericht: das menschenwürdige Existenzminimum darf nicht gekürzt werden
Selbstbehalt und Rücklagen werden drastisch reduziert
- Der Selbstbehalt wird jetzt reduziert
- die Karenzzeit fällt weg, Vermögen wird von Anfang an geprüft
- bisher: bis zu 40.000 Euro geschützt im ersten Jahr
- jetzt gestaffelt nach Alter:
- unter 20 Jahren 5.000 Euro,
- 21 bis 40 Jahre 10.000 Euro,
- 41 bis 50 Jahre 12.500 Euro,
- ab 51 Jahren 15.000 Euro
- Rücklagen für Krisenzeiten oder Behandlungen müssen aufgebraucht werden, bevor Alg2 bezahlt wird
Der Amtsarzt bekommt mehr Macht
- neuer Paragraf, § 44a SGB II: schon nach einem einzigen verpassten Termin kann das Jobcenter eine ärztliche oder psychologische Untersuchung anordnen, wenn eine psychische Erkrankung vermutet wird
- die Untersuchung erfolgt beim Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit, nicht bei der eigenen Ärztin oder dem eigenen Arzt
- wer nicht erscheint, riskiert 30 Prozent Kürzung oder Versagung der Leistung
- das Gutachten geht in zwei Teilen raus: die Erwerbsfähigkeit ans Jobcenter, die Diagnosen bleiben beim Ärztlichen Dienst
Was das für uns bedeutet
- viele von uns haben die Psychiatrie als Gewalt erlebt, als Zwang, als Fremdbestimmung über den eigenen Körper und Verstand
- und jetzt sollen wir uns wieder vor eine fremde Amtsperson stellen und beweisen, dass wir krank genug oder gesund genug sind
- ein Attest ist für viele von uns kein Formular, es ist eine Erinnerung an Ausgeliefertsein
- der Staat verlangt Beweise für ein Leid, das er selbst mitverursacht hat
Was das für uns bedeutet
- wer sich weigert, riskiert Geld zu verlieren, das zum Überleben nötig ist. Wer sich fügt, riskiert eine Retraumatisierung
- das ist keine Verwaltungsvorschrift, das ist eine Zumutung
- das Amt sieht ein Formular. Wir sehen Klinikflure, Fixierungen, Zwangsmedikation, Kontrollverlust
- Niemand sollte sich für sein Überleben rechtfertigen müssen
Was ihr jetzt tun könnt
- Sanktionsbescheide nicht einfach hinnehmen, Widerspruch einlegen
- gesundheitliche Gründe für verpasste Termine oder Fristen dokumentieren und mitteilen
- bei einer Untersuchungsanordnung prüfen, ob sie konkret begründet ist, ein bloßer Verweis aufs Gesetz reicht nicht
- bei existenzgefährdenden Kürzungen Eilrechtsschutz beim Sozialgericht suchen
- nicht allein durchkämpfen, Beratung holen
Wir sind für euch da
- wir sind Psychiatrie-Erfahrene, wir kennen die Realität hinter den Paragrafen
- der BPE bietet kostenlose Sozialhilfe-Beratung für Mitglieder
- meldet euch, tauscht euch aus, holt euch Unterstützung