Seit dem 1. Juli 2026 in Kraft: neues Gesetz zur Grundsicherung

  • Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld
  • Regelsätze bleiben vorerst gleich
  • die Regeln drumherum ändern sich grundlegend

Was das für uns als Psychiatrie-Erfahrene bedeutet? Haben wir hier für euch zusammengefasst!

Verschärfte Mitwirkungspflichten und Sanktionen

  • Termine, Nachweise, Bewerbungen werden genauer kontrolliert
  • wer durch eine psychische Krise mal nicht pünktlich reagieren kann, gerät schnell ins Risiko
  • kein Verständnis für Ausnahmezustände im System eingebaut
  • seit 23. April: bei anhaltender Arbeitsverweigerung kann die komplette Leistung gestrichen werden
  • seit heute zusätzlich: härtere Stufen bei verpassten Terminen, schon beim ersten Mal drohen 30 Prozent Kürzung

Was das für uns bedeutet

  • wer in einer Krise steckt, verpasst manchmal einen Termin
  • wer dissoziiert, vergisst manchmal eine Frist
  • das ist keine Arbeitsverweigerung, das ist Realität
  • ein System, das das nicht mitdenkt, bestraft am Ende Krankheit

Weniger Schutz, aber nicht rechtlos

  • das Schlichtungsverfahren beim Jobcenter fällt weg
  • übrig bleiben Widerspruch und Klage, beides aufwändiger
  • Recht auf schriftliche, nachvollziehbare Begründung jedes Bescheids bleibt
  • Recht auf Widerspruch und Klage vorm Sozialgericht bleibt
  • Bundesverfassungsgericht: das menschenwürdige Existenzminimum darf nicht gekürzt werden

Selbstbehalt und Rücklagen werden drastisch reduziert

  • Der Selbstbehalt wird jetzt reduziert
  • die Karenzzeit fällt weg, Vermögen wird von Anfang an geprüft
  • bisher: bis zu 40.000 Euro geschützt im ersten Jahr
  • jetzt gestaffelt nach Alter:
    • unter 20 Jahren 5.000 Euro,
    • 21 bis 40 Jahre 10.000 Euro,
    • 41 bis 50 Jahre 12.500 Euro,
    • ab 51 Jahren 15.000 Euro
  • Rücklagen für Krisenzeiten oder Behandlungen müssen aufgebraucht werden, bevor Alg2 bezahlt wird

Der Amtsarzt bekommt mehr Macht

  • neuer Paragraf, § 44a SGB II: schon nach einem einzigen verpassten Termin kann das Jobcenter eine ärztliche oder psychologische Untersuchung anordnen, wenn eine psychische Erkrankung vermutet wird
  • die Untersuchung erfolgt beim Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit, nicht bei der eigenen Ärztin oder dem eigenen Arzt
  • wer nicht erscheint, riskiert 30 Prozent Kürzung oder Versagung der Leistung
  • das Gutachten geht in zwei Teilen raus: die Erwerbsfähigkeit ans Jobcenter, die Diagnosen bleiben beim Ärztlichen Dienst

Was das für uns bedeutet

  • viele von uns haben die Psychiatrie als Gewalt erlebt, als Zwang, als Fremdbestimmung über den eigenen Körper und Verstand
  • und jetzt sollen wir uns wieder vor eine fremde Amtsperson stellen und beweisen, dass wir krank genug oder gesund genug sind
  • ein Attest ist für viele von uns kein Formular, es ist eine Erinnerung an Ausgeliefertsein
  • der Staat verlangt Beweise für ein Leid, das er selbst mitverursacht hat

Was das für uns bedeutet

  • wer sich weigert, riskiert Geld zu verlieren, das zum Überleben nötig ist. Wer sich fügt, riskiert eine Retraumatisierung
  • das ist keine Verwaltungsvorschrift, das ist eine Zumutung
  • das Amt sieht ein Formular. Wir sehen Klinikflure, Fixierungen, Zwangsmedikation, Kontrollverlust
  • Niemand sollte sich für sein Überleben rechtfertigen müssen

Was ihr jetzt tun könnt

  • Sanktionsbescheide nicht einfach hinnehmen, Widerspruch einlegen
  • gesundheitliche Gründe für verpasste Termine oder Fristen dokumentieren und mitteilen
  • bei einer Untersuchungsanordnung prüfen, ob sie konkret begründet ist, ein bloßer Verweis aufs Gesetz reicht nicht
  • bei existenzgefährdenden Kürzungen Eilrechtsschutz beim Sozialgericht suchen
  • nicht allein durchkämpfen, Beratung holen

Wir sind für euch da