Wir haben die ambulante Zwangsbehandlung verhindert

Am 13. Dezember rief uns das Büro der NRW-Landesbehindertenbeauftragten an, es gebe einen Gesetzentwurf des CDU geführten NRW-Justizministeriums zu ambulanter Zwangsbehandlung und heimlicher Medikamentengabe. Das Betreuungsrecht solle geändert werden, um diese bisher „nicht genehmigungsfähigen“ Eingriffe zu ermöglichen.

Morgen sei eine Anhörung der Behindertenverbände und wir sollten unbedingt teilnehmen. Dies geschah durch Martin Lindheimer, der uns sowieso bei der Landesbehindertenbeauftragten vertritt. Direkt nach der Anhörung schrieben, Martin und ich eine Stellungnahme, die wir dem Landesbehindertenrat zukommen ließen. Die sollten sich auch dagegen aussprechen. Milena verfasste hierzu eine Presseerklärung, siehe Seite 9 des Lautbriefrundsprechers Nr. 6.

Wir (der BPE, die BPE und LPE NRW) fragten kurz vor Weihnachten einen unserer Anwälte an, ob er uns ein Rechtsgutachten schreiben könne. Wurde gemacht und zusammen mit unserer Stellungnahme an die Landesbehindertenbeauftragte versandt.

Da nicht nur wir uns sehr negativ zu diesem Gesetzesentwurf äußerten, sondern die überwiegende Anzahl der Angehörten Bedenken hatte, positionierte sich auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) gegen diesen Gesetzentwurf. Damit war dieser streitig gestellt und hat es nicht bis ins Regierungskabinett des Landes NRW geschafft.

Ein wirklich schöner Erfolg unserer Arbeit, auf den wir stolz sein dürfen.
Matthias Seibt