Pressestelle – 19.02.2026
Größter Betroffenenverband entsetzt: Niedersachsen will psychisch Kranke durch Reform stigmatisieren
Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. ist erschrocken über den aktuellen Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG), der heute im Gesundheitsausschuss verhandelt wird. Vorgesehen ist u.a. eine massive Ausweitung der Meldepflichten von Kliniken an die Sicherheitsbehörden und eine Erweiterung des Gefahrenbegriffs auf die sogenannte „Dauergefahr“, der Zwangsmaßnahmen gegen Betroffene auch ohne konkrete Gefahr ermöglichen soll.
Der Bundesverband sieht hierin eine klare Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Krisen. Längst ist belegt, dass von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen kein erhöhtes Gewaltpotential ausgeht – hingegen sind sie besonders häufig Opfer von Gewalt. Durch eine verstärkte Diskriminierung dieser Personengruppe droht der ungewollte Effekt, dass sie aus Angst noch seltener Hilfe suchen werden. Matthias Seibt vom Vorstand des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener merkt an: „Wer Prävention ernst meint, orientiert sich an realen Risikomustern. Bekannt ist seit Langem, dass Männer im Alter von 15 bis 45 Jahren die meiste Gewalt ausüben. Niemand würde daraus eine Sondergesetzgebung gegen Männer ableiten. Genau diese Logik wird hier jedoch über Diagnosen etabliert.“
Auch Vorstandsmitglied Felix von Kirchbach kritisiert den Gesetzesentwurf scharf: „Der Entwurf zielt auf einen behördenübergreifenden Datenaustausch, Fallkonferenzen und Speicherung. In der Praxis entsteht damit faktisch ein Register für Menschen mit psychiatrischen Diagnosen. Das erinnert an Deutschlands dunkelste Zeiten.“ Aus Sicht des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener stellt die geplante Reform eine erhebliche Gefährdung von Grundrechten dar. Sie steht in klarem Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere zu Art. 8 (Entstigmatisierung), Art. 14 (Freiheit und Sicherheit), Art. 19 (Teilhabe) und Art. 22 (Privatsphäre). Die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Grundrechte sind in Deutschland bindend und nicht verhandelbar.
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Matthias Seibt Tel. +49 234 / 640 51-02,

