Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages erklärte, ambulante Zwangsbehandlung sei nicht zu rechtfertigen, die Lebenshilfe hat sie sogar perfide genannt. Trotzdem ist das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil gekommen, ambulante Zwangsbehandlung von Entmündigten, die irreführend „Betreute“ genannt werden, sei mit dem Grundgesetz zumindest teilweise vereinbar (siehe dessen Pressemitteilung, am Ende der Seite). Sobald das auch gesetzlich geregelt worden sein sollte, wird der Kontrast zwischen Personen, die sich in vorausschauender Vorsicht mit einer PatVerfü (www.patverfue.de) oder einer PsyWill (www.PsyWill.de) geschützt haben und denen, die dies unvorsichtigerweise nicht getan haben, verstärkt. Es ist also umso dringender erforderlich, sich mit einer PatVerfü gegen alle psychiatrischen Zwangsmaßnahmen abzusichern.

Im Übrigen empfehlen wir allen von solchen Menschenrechte verachtenden Maßnahmen Betroffenen durch alle Instanzen inklusive dem UN-BRK Komitee zu klagen.

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