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Psychische Krisen sind kein Sicherheitsrisiko

Offener Brief des Bundesverbands Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BPE) an die Gesundheits- und Innenminister*innen der Länder zum Zusammenhang von aktuellem Rechtsruck und psychiatriepolitischen Gesetzesverschärfungen

Psychische Krisen sind kein Sicherheitsrisiko: Rechtsruck stoppen!

In mehreren Bundesländern ist derzeit zu beobachten, dass Gesetze im Bereich der Unterbringung und Behandlung von Menschen mit psychiatrischen Diagnosen verschärft werden oder entsprechende Vorhaben vorbereitet werden. Diese Entwicklungen stehen im Kontext eines politischen Klimas, in dem sicherheitspolitische Argumente zunehmend in den Vordergrund rücken. Ausgangspunkt dieser Gesetzesinitiativen sind schwere Gewalttaten, bei denen psychisch diagnostizierte Personen als Täter*innen in Erscheinung getreten sind. Die daraus gezogenen Schlussfolgerungen greifen jedoch zu kurz und führen zu Regelungen, die weder geeignet noch erforderlich sind, um vergleichbare Taten künftig zu verhindern.

Zunächst ist festzuhalten, dass Menschen mit psychiatrischen Diagnosen nicht häufiger gewalttätig sind als andere. Für bestimmte Subgruppen lassen sich statistische Auffälligkeiten feststellen. Diese erreichen jedoch kein Ausmaß, das pauschale gesetzgeberische Maßnahmen rechtfertigen würde. Gleichzeitig sind psychiatrieerfahrene Menschen überdurchschnittlich häufig selbst von Gewalt betroffen.

Vor diesem Hintergrund ist die gegenwärtige Entwicklung hin zu einer stärkeren sicherheitsrechtlichen Ausrichtung der Psychisch-Kranken-Gesetze kritisch zu bewerten: Regelungen, die ursprünglich der Hilfe und Unterstützung dienen sollten, werden zunehmend um Elemente der Gefahrenabwehr ergänzt oder in diese Richtung umgestaltet.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Entwicklung ist die Ausweitung von Befugnissen zur Datenweitergabe an Polizeibehörden sowie die Diskussion um die Einrichtung entsprechender Register. Teilweise sollen dabei auch sensible Gesundheitsdaten übermittelt werden (insb. im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Unterbringungen).

Derartige Maßnahmen begegnen erheblichen rechtlichen und fachlichen Bedenken:

  • Eine an Diagnosen anknüpfende Sonderbehandlung stellt eine Ungleichbehandlung dar, die mit dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist.
  • Es ist nicht ersichtlich, dass die geplanten Maßnahmen geeignet sind, schwere Gewalttaten zu verhindern. In bekannten Fällen hätte eine Datenweitergabe an Polizeibehörden keine Gewalttaten verhindert, in einigen Fällen wurden Daten weitergegeben.
  • Die Ausweitung polizeilicher Zuständigkeiten auf den Bereich psychiatrischer Versorgung ist systematisch verfehlt. Behandlung und Nachsorge gehören in die Verantwortung medizinischer und psychosozialer Fachkräfte, und auch gesamtgesellschaftlich muss es eine Verantwortungsübernahme für die vulnerabelsten Gruppen geben. Im Einklang mit der UN-BRK müssen betroffenenkontrollierte und betroffenenkonzipierte Projekte gefördert und ausgeweitet werden.
  • Die vorgesehene Datenweitergabe und die stärkere Einbindung von Sicherheitsbehörden sind geeignet, das Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und Hilfesystem nachhaltig zu beeinträchtigen. Es ist zu erwarten, dass notwendige Unterstützungsangebote aus Angst vor behördlichen Konsequenzen künftig seltener in Anspruch genommen werden. Die systematische Datenweitergabe ist mit der ärztlichen Schweigepflicht unvereinbar.

Darüber hinaus ist die in den Gesetzentwürfen erkennbare Ausweitung des Gefahrenbegriffs problematisch. Unbestimmte, in die Zukunft gerichtete Gefahrenannahmen (auch „Dauergefahr”) sowie die Heranziehung von Kriterien wie einer vermeintlich fehlenden „Krankheitseinsicht“ führen zu erheblichen Unsicherheiten bei der Anwendung und bergen die Gefahr unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe.

Gleichzeitig wird der Blick von den strukturellen Ursachen psychischer Krisen abgelenkt. Effektive Prävention erfordert insbesondere Maßnahmen in den Bereichen soziale Sicherung, Wohnraumversorgung, Zugang zu Arbeit sowie Antidiskriminierung und Entstigmatisierung. Zudem bestehen bereits gesetzliche Grundlagen zur Gefahrenabwehr, die jedoch nicht konsequent genutzt werden. Die derzeit zu beobachtenden Verschärfungen sind vor diesem Hintergrund als überwiegend symbolpolitische und populistische Reaktionen auf Einzelfälle zu bewerten. Eine solche Gesetzgebung ist nicht geeignet, nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.

Der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener spricht sich daher gegen weitere Verschärfungen der Psychisch-Kranken-Gesetze, gegen die Einrichtung von Gefährderregistern durch die Hintertür sowie gegen eine routinemäßige Datenweitergabe an Polizeibehörden aus. Erforderlich ist stattdessen eine Stärkung ambulanter und freiwilliger Hilfesysteme, insbesondere der Selbsthilfe, eine klare Trennung von Behandlung und Gefahrenabwehr sowie die konsequente Wahrung der Selbstbestimmungsrechte der Betroffenen.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind nicht verhandelbar und dürfen auch durch einen klaren Rechtsruck in der deutschen Gesellschaft, der derzeit sicherheitspolitischen Druck erzeugt, nicht relativiert werden.

Wir fordern die Gesundheits- und Innenminister*innen der Länder, sowie die Politiker*innen des Bundes auf, ihre Reformen an der UN-BRK statt an populistischen Stimmungen auszurichten!

Erstunterzeichnende:

Dr. phil. h. c. Peter Lehmann (Dipl-Pädagoge, Sozialwissenschaftler und Autor)

Evelyn Schötz (MdB, die Linke)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE)

Pandora - Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener e.V.

Nicole Hobrecker (Dipl.-Psych.; Psychologische Psychotherapeutin)
Rote Hilfe e.V.

Landesverband Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V.

Prof. Dr. Sebastian von Peter (Oberarzt StäB Team Universitätsklinik Rüdersdorf/ Professur für psychiatrische Versorgungsforschung Medizinische Hochschule Brandenburg)

Gisela Puschmann (Euthanasie Opferangehörige, Rechtsanwältin a.D.)