Bundesverfassungsgericht stärkt PatVerfüGute Nachrichten für die Rechte Psychiatrie-Erfahrener: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Patienten-Verfügung „PatVerfü“ für die Psychiatrie (auch bei im Maßregel Vollzug untergebrachten Menschen) wirksam ist. Allerdings ist die Wirksamkeit der Patientenverfügung in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen, wobei keine überhöhten Anforderungen oder medizinischen Kenntnisse des Verfügenden gefordert werden könnten.
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