Von Matthias Seibt

Eine Patientenverfügung gilt bereits, wenn sie mit Datum versehen und
unterschrieben ist. Weitere Schritte zu ihrer Stärkung sind möglich und sinnvoll.

Zusätzliche Bestätigung der Gültigkeit

  1. der Hausarzt kann bestätigen1, dass man im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist
  2. der behandelnde Psychiater kann das ebenfalls bestätigen
  3. ein Notar kann die Patientenverfügung notariell beurkunden2. Kostet etwa 35,- €

Zusätzliche Verbündete

  1. Je mehr Bevollmächtigte oder auch nur Vertrauenspersonen ich in der Patientenverfügung nenne3, umso deutlicher mache ich, dass ich dem System Psychiatrie nicht allein gegenüber stehe.
  2. Benenne ich in der Patientenverfügung eine/n Rechtsanw/ältin/alt, bin ich im Ernstfall anwaltlich vertreten. Und der Ernstfall wird unwahrscheinlicher, weil die Psychiatrie Widerstand erwartet. Und da es (noch) genug Wehrlose gibt, wird sie von mir ablassen.
    Rechtsanwalt und Notar dürfen nicht dieselbe Person sein. Der Rechtsanwalt ist auf meiner Seite (parteilich), der Notar beurkundet ohne jedes Parteiinteresse (neutral).

Hinterlegung

Überall, wo4 es Psychiatrieakten über mich gibt, kann ich meine Patientenverfügung in Kopie hinterlegen. Alle Bevollmächtigten, Vertrauenspersonen und mein/e Rechtsanw/ältin/alt erhalten eine Kopie.
Bei zentralen Vorsorgeregister5 der Bundesnotarkammer kann ich eintragen lassen, dass ich eine Patientenverfügung besitze. Kostet online etwa 15,- €. Richter/innen sind verpflichtet vor Einleitung eines Betreuungsverfahrens das Vorsorgeregister zu befragen, ob jemand eine Patientenverfügung besitzt.
Bei vorliegender Patientenverfügung darf kein Betreuungsverfahren eingeleitet werden. Die/der Bevollmächtigte wird benachrichtigt und muss entscheiden, ob sie/er ins Geschehen eingreift oder nicht.


1 Am besten auf dem Formular selbst mit Stempel und Unterschrift

2 Nicht beglaubigen, sondern notariell beurkunden. Die Beglaubigung bestätigt nur die Unterschrift. Die Beurkundung bestätigt, dass man verstanden hat, was man gerade verfügt.

3 Ist zwar selbstverständlich aber: Ich muss alle fragen, ob sie als Bevollmächtigte oder Vertrauensperson oder Rechtsanwalt in meiner Patientenverfügung auftauchen wollen. Sonst sind es Papiertiger.

4 Psychiatrie, sozialpsychiatrischer Dienst, Amtsgericht

5 Siehe www.vorsorgeregister.de. Kostenlose Anrufe beim Service-Team unter 0800 – 35 50 500