Der BPE-Vorstand hat sich dazu entschlossen die PatVerFü wieder mit zu tragen. Grund hierfür ist, dass die PatVerFü nach wie vor die wirksamste Voraus-Verfügung gegen unfreiwillige psychiatrische Unterbringung ist.

In unseren Beratungszeiten helfen wir gerne dabei Fragen zu klären und Hilfestellung beim Ausfüllen zu leisten.

Wir empfehlen als Vorsorgebevollmächtigte*n nur eine Person einzusetzen zu der ein Vertrauensverhältnis besteht. Die Person die als vorsorgebevollmächtigt in der PAtVerFü eingetragen ist hat damit gewisses Verfügungsrecht über wichtige Bereiche des Lebens, ähnlich einer Betreuung. Mit einer guten Auswahl der Vorsorgebevollmächtigten und solider Vorbereitung für das “Worst-Case-Szenario” steht und fällt die Wirksamkeit der PatVerFü. Alle weiterführenden Infos zur PatVerFü findet ihr hier https://www.patverfue.de/ .