Erhaltene Fördergelder im Jahr 2024

  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 85.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Düsseldorf mit 26.190,00 €.
    Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EUTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 184.391,50 € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2023

  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 85.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Düsseldorf mit 23.110 €.
    Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EUTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 167.009,54 € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2022

  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 79.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Kassel mit 23.468 €.
  • Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EUTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 115.400,- € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2021

  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 88.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Berlin mit 21.397 €.
  • Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EuTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 111.023,- € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2020

  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 86.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere virtuelle Jahrestagung im Netz mit 17.946 €.
  • Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EuTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 118.314,- € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2019

  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Heidelberg mit 21.500 €.
  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 70.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Projekt “EX-IT Beenden Psychiatrischer Abhängigkeiten” wurde vom BKK Dachverband mit 9.800 € gefördert.
  • Das Projekt “Mit Suizidgedanken leben – Suizidalität und Selbsthilfe” wurde von der BARMER mit 31.534,- € unterstützt.
  • Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EuTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 125.250,- € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2018

  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Kassel mit 21.500 €.
  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 65.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Projekt “EX-IT Beenden Psychiatrischer Abhängigkeiten” wurde vom BKK Dachverband mit 9.080 € gefördert.
  • Das Projekt “Mit Suizidgedanken leben – Suizidalität und Selbsthilfe” wurde von der BARMER mit 6.750,- € unterstützt.
  • Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EuTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 70.037,- € bereitgestellt.

Erhaltene Fördergelder im Jahr 2017

  • Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 65.000 € als Pauschalförderung.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Berlin mit 22.250 €.
  • Das Projekt “Seminarreihe – Ver-rücktheiten Steuern und Psychopharmaka selbständig dosieren” wurde von der BARMER mit 9.020 € gefördert.

Transparenzerklärung

Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale des BPE e.V. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, vom BPE e.V. nicht angenommen. Es gibt auch keine sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zu Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen i.S. d. Art. 2 Leitsätze, wie etwa die Vermietung von Standflächen auf der Jahrestagung oder Anzeigen in der Mitgliederzeitschrift.

In §4 der Satzung des BPE e.V. heißt es u. a: “Um eine unabhängige Interessenvertretung zu wahren, ist die Annahme von Spenden, sonstigen Zuwendungen, der Abschluss von Berater- und Sponsorenverträgen seitens bzw. mit der pharmazeutischen Industrie ausgeschlossen.”