Erhaltene Fördergelder im Jahr 2020
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Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 86.000 € als Pauschalförderung.
Erhaltene Fördergelder im Jahr 2019
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Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Heidelberg mit 21.500 €.
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Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 70.000 € als Pauschalförderung.
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Das Projekt “EX-IT Beenden Psychiatrischer Abhängigkeiten” wurde vom BKK Dachverband mit 9.800 € gefördert.
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Das Projekt “Mit Suizidgedanken leben – Suizidalität und Selbsthilfe” wurde von der BARMER mit 31.534,- € unterstützt.
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Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EuTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 125.250,- € bereitgestellt.
Erhaltene Fördergelder im Jahr 2018
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Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützte unsere Jahrestagung in Kassel mit 21.500 €.
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Aus der GKV-Gemeinschaftsförderung der Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt der BPE e.V. 65.000 € als Pauschalförderung.
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Das Projekt “EX-IT Beenden Psychiatrischer Abhängigkeiten” wurde vom BKK Dachverband mit 9.080 € gefördert.
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Das Projekt “Mit Suizidgedanken leben – Suizidalität und Selbsthilfe” wurde von der BARMER mit 6.750,- € unterstützt.
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Für das Angebot der “Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung” (EuTB) wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 70.037,- € bereitgestellt.
Erhaltene Fördergelder im Jahr 2017
Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale des BPE e.V. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, vom BPE e.V. nicht angenommen. Es gibt auch keine sonstigen wirtschaftlichen Geschäftsbeziehungen zu Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen i.S. d. Art. 2 Leitsätze, wie etwa die Vermietung von Standflächen auf der Jahrestagung oder Anzeigen in der Mitgliederzeitschrift.
In §4 der Satzung des BPE e.V. heißt es u. a: “Um eine unabhängige Interessenvertretung zu wahren, ist die Annahme von Spenden, sonstigen Zuwendungen, der Abschluss von Berater- und Sponsorenverträgen seitens bzw. mit der pharmazeutischen Industrie ausgeschlossen.”
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