- Erklärung des BPE-Vorstands zur Frage: Behandlungsvereinbarung oder Psychiatrisches Testament?
- Psychosoziale Patientenverfügung (PsychPaV): Vorausverfügung für den Fall der Psychiatrisierung zum vorbeugenden Schutz vor unerwünschter Verabreichung von Psychopharmaka und Elektroschocks oder zur Festlegung, welche Behandlung möglicherweise akzepiert und erwünscht wird
- Behandlungsvereinbarung (beidseitige Übereinkunft vor dem Eintritt in eine psychiatrische Station auf Basis des guten Willens) mit impliziter (indirekt enthaltener) Einwilligung zur Zwangsbehandlung am Beispiel der Formulare aus Gütersloh, Mainz, München und Stralsund und ohne implizite Einwilligung zur Zwangsbehandlung am Beispiel des Formulars der Charité Berlin
- Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zur Hinterlegung der Namen vorsorgebevollmächtigter Privatpersonen
- Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Vorsorgemappe inkl. 48-seitige Begleitbroschüre des Lothar Fietzek Verlags (auch empfohlen von Betreuungsbehörden und -vereinen)
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