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Am 13. Dezember rief uns das Büro der NRW-
Landesbehindertenbeauftragten an, es gebe einen Gesetzentwurf des CDU
geführten NRW-Justizministeriums zu ambulanter Zwangsbehandlung und
heimlicher Medikamentengabe. Das Betreuungsrecht solle geändert werden,
um diese bisher „nicht genehmigungsfähigen“ Eingriffe zu ermöglichen.
Morgen sei eine Anhörung der Behindertenverbände und wir sollten
unbedingt teilnehmen. Dies geschah durch Martin Lindheimer, der uns
sowieso bei der Landesbehindertenbeauftragten vertritt. Direkt nach der
Anhörung schrieben, Martin und ich eine Stellungnahme, die wir dem
Landesbehindertenrat zukommen ließen. Die sollten sich auch dagegen
aussprechen. Milena verfasste hierzu eine Presseerklärung, siehe Seite 9
des Lautbriefrundsprechers Nr. 6.
Wir (der BPE, die BPE und LPE NRW) fragten kurz vor Weihnachten einen
unserer Anwälte an, ob er uns ein Rechtsgutachten schreiben könne. Wurde
gemacht und zusammen mit unserer Stellungnahme an die
Landesbehindertenbeauftragte versandt.
Da nicht nur wir uns sehr negativ zu diesem Gesetzesentwurf äußerten,
sondern die überwiegende Anzahl der Angehörten Bedenken hatte,
positionierte sich auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
(MAGS) gegen diesen Gesetzentwurf. Damit war dieser streitig gestellt und
hat es nicht bis ins Regierungskabinett des Landes NRW geschafft.
Ein wirklich schöner Erfolg unserer Arbeit, auf den wir stolz sein dürfen.
Matthias Seibt