Der folgende Beitrag ist eine Kurzfassung des Beschlusses seitens des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2021.

Gute Nachrichten für die Rechte Psychiatrie Erfahrener: das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Patienten-Verfügung “Patverfue” für die Psychiatrie (auch bei im Maßregel Vollzug untergebrachten Menschen) wirksam ist. Allerdings ist die Wirksamkeit der Patientenverfügung in einem zweistufigen Verfahren zu prüfen, wobei keine überhöhten Anforderungen oder medizinischen Kenntnissen des Verfügenden gefordert werden könnten. Der in Karlsruhe ansässige Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah, der den im Bezirkskrankenhaus Straubing untergebrachten Beschwerde Führer vertritt begrüßt diese Entscheidung.
Dieser hatte dagegen geklagt, dass er während seiner Zwangs-Unterbringung mit Neuroleptika zwangsbehandelt wurde, obwohl er eine gültige Patientenverfügung vorgelegt hatte.
Die vollständige Pressemitteilung könnt ihr unter folgendem Link nachlesen:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-066.html

 

Weitere Informationen zur Patverfue erhaltet ihr hier: 

 

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