Liebe Freundinnen und liebe Freunde!

Ich verwende diese sehr persönliche Anrede, weil diese öffentliche Gedenkstunde ein so erfreulicher Anlass der Zuversicht und der Hoffnung ist. Ich bin Dorothea Buck und 91 Jahre alt, das, was man eine Zeitzeugin nennt. Erreicht hat dieses öffentliche Gedenken schon im letzten Jahr nach dreijährigen Verhandlungen unser engagiertestes Vorstandsmitglied Ruth Fricke unseres vor 16 Jahren gegründeten “Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener e. V.”.

Danke, liebe Ruth!

Das Besondere des diesjährigen Treffens ist das hinzugekommene Engagement offizieller Stellen, der Mitglieder des im Januar 2007 gegründeten “Runden Tisches”. Sie ließen am 18. Januar dieses Jahres den Grauen Bus und am 10. Juni die T4-Informationstele aufstellen. Das lässt auf einen Wandel in unserer Bundesregierung hoffen, dass es ihr mit ihrer Versicherung ernst ist, dass es keine NS-Opfer erster und zweiter Klasse geben solle. Oft sind es Einzelne, die durch ihre persönliche Betroffenheit andere überzeugen und mitreißen, wie Sigrid Falkenstein als Nichte ihrer in Grafeneck vergasten Tante Anna.

Danke, liebe Sigrid!

Dass aber 63 Jahre seit dem Ende des NS-Regimes 1945 vergehen mussten, um an die offiziell verschwiegenen und ausgegrenzten Opfer der Ausrottungsmaßnahmen erinnern zu können, liegt an der großen Täter- und Mittäterschaft der Psychiater, Theologen, aller höchsten Juristen, der Gesundheitsbehörden und Ministerien. Über diese bisher verdrängte Seite der Zwangssterilisationen und der Patientenmorde möchte ich heute sprechen. Denn alles nicht Erinnerte kann jederzeit wieder geschehen, wenn zum Beispiel immer weniger Arbeitende für immer mehr alte und behinderte Menschen sorgen müssen.

Der Mord an den Juden und an den Roma und Sinti entstand in den Köpfen Hitlers und seiner Gefolgsleute. Der Mord an den Psychiatrie-Patienten entstand in den Köpfen von Psychiatern, zum Beispiel des zu seiner Zeit hoch angesehenen Freiburger Psychiatrie-Professors Alfred Hoche und des Juristen Karl Binding in ihrer 1920 erschienenen Schrift “Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens”.

Der bis heute in der deutschen Psychiatrie hoch geschätzte Psychiatrie-Professor Emil Kraepelin, der von 1856 bis 1926 lebte, forderte bereits:

“Ein rücksichtsloses Eingreifen gegen die erbliche Minderwertigkeit, das Unschädlichmachen der psychopathisch Entarteten mit Einschluss der Sterilisierung.”

1918 äußerte Kraepelin in seinem meistzitierten Werk “100 Jahre Psychiatrie” die Überzeugung:

“Ein unumschränkter Herrscher, der geleitet von unserem heutigen Wissen, rücksichtslos in die Lebensgewohnheiten der Menschen einzugreifen vermöchte, würde im Laufe weniger Jahrzehnte bestimmt eine entsprechende Abnahme des Irreseins erreichen können.”

Kraepelins “Wissen” und der von ihm geprägte Begriff des “Irreseins” in seinen patientenfeindlichen Zitaten war nicht das Wissen echter Seelenärzte, die – wie seine Zeitgenossen Sigmund Freud und C. G. Jung – die Psychosen, die man damals “Geisteskrankheit” nannte, als Aufbruch des normalerweise Unbewussten ins Bewusstsein nach vorausgegangenen Lebenskrisen erkannten, weil sie mit ihren Patienten sprachen. Kraepelin wollte ebenso wie unsere heutigen Psychiater Mediziner sein und wissen, was im Gehirn geschieht. Dazu genügte ihm die Beobachtung von Symptomen ohne Gespräche mit den Patienten. Während meiner fünf Psychosen von 1936 bis 1959 erlebte ich unter meinen 23 Anstalts-Psychiatern und Psychiatrie-Professoren nur Mediziner, die die Sinnzusammenhänge meiner Psychose-Inhalte mit meinen vorausgegangenen Lebenskrisen gar nicht wissen wollten. Für sie war – ebenso wie für Kraepelin – alles nur sinnloser Unsinn. Und das berichten die über 1000 Mitglieder unseres Bundesverbandes BPE auch von den meisten ihrer heutigen Psychiater.

Wer würde aber auf den Gedanken kommen, dass der bis heute hochverehrte Pastor Fritz von Bodelschwingh schon zwei Jahre vor dem NS-Regime die Sterilisierung forderte und dass das Sterilisations-Gesetz in den ev.-kirchlichen Anstalten “mit besonderer Härte durchgesetzt” wurde, wie es in der von der Bremer Gesundheitsbehörde 1984 herausgegebenen Dokumentation “Zwangssterilisiert – Verleugnet – Vergessen” heißt. Was kirchliche Dokumentationen verschweigen, publizierte Ernst Klee im Fischer-Taschenbuch über “Die Kirche im Banne Hitlers” im Kapitel “Die Kirchen im Kampf gegen die ›Minderwertigen‹” (1989). Ernst Klee zitiert hier aus dem Protokoll der “Ev. Fachkonferenz für Eugenik” in Treysa vom 18. bis 20. Mai 1931. Dort heißt es über die Diskussion zur Sterilisierung:

“Der von 1930 bis 1933 leitende Betheler Chefarzt, Dr. Carl Schneider, lehnt die Sterilisierung ab. Er hält es für einen Irrtum zu glauben, das biologisch Wertvolle sei auch das geistig Wertvolle. … So werde bei Manisch-Depressiven ›ein so hohes Maß sozialer Tüchtigkeit vererbt‹, dass es unmöglich sei, ›aus rein medizinischen Gesichtspunkten zu sterilisieren‹. Schneiders Urteil: ›Wir wissen darüber nichts, folgern nur aus Versuchen mit Tieren und Pflanzen‹.”

Obgleich Schneider in der folgenden Diskussion nochmals warnend eingreift und (vom Vererbungswissenschaftler) von Verschuer unterstützt wird … sind vor allem die Pastoren (die theologischen Leiter ev.-kirchlicher Anstalten) für das Sterilisieren. So meint zum Beispiel Bodelschwingh (zitiert wird buchstabengetreu aus dem Protokoll):

“Im Dienst des Königreichs Gottes haben wir unseren Leib bekommen … ›Das Auge, das mich zum Bösen führt usw.‹ (Aus der Bergpredigt) zeigt, dass die von Gott gegebenen Funktionen des Leibes in absolutem Gehorsam zu stehen haben; wenn sie zum Bösen führen und zur Zerstörung des Königreiches Gottes in diesem oder jenem Glied, dass dann die Möglichkeit oder Pflicht besteht, dass eine Eliminierung stattfindet. Deshalb würde es mich ängstlich stimmen, wenn die Sterilisierung nur aus einer Notlage heraus anerkannt würde. Ich möchte es als Pflicht und mit dem Willen Jesu konform ansehen. Ich würde den Mut haben, vorausgesetzt, dass alle Bedingungen gegeben und Schranken gezogen sind, hier im Gehorsam gegen Gott die Eliminierung an anderen Leibern zu vollziehen, wenn ich für diesen Leib verantwortlich bin.”

So weit aus Ernst Klees Dokumentation.

Dass Bodelschwingh die Sterilisierung nicht gegen Erbkrankheiten, sondern aus moralischem Grund: “Das Auge, das mich zum Bösen führt”, forderte und sich dabei auf seinen “Gehorsam gegen Gott” und “mit dem Willen Jesu konform” berief, kann ich nicht unwidersprochen lassen. Denn gerade Jesus forderte in seinem verheißenen “Weltgericht” die Solidarität mit den “Geringsten”: “Was ihr getan habt einem unter diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan”, ist für Jesus der einzige Maßstab für die Annahme und Zukunft des Menschen. Bodelschwingh erkannte nicht, dass Gott kein Moralist, sondern als Schöpfer der Welt vor allem ein fantasie- und liebevoller Gott und Vater seiner Kinder ist. Und dass er Fantasie und Solidarität auch von seinen Kindern erwartet. – “Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen. Das tut ihr ihnen auch. Das ist das Gesetz und die Propheten”, mahnte Jesus und “Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet”. Bodelschwingh und die anderen theologischen Anstaltsleiter beschlossen in Treysa aber das genaue Gegenteil dieser zentralen Forderungen der christlichen Lehre.

Zwei Jahre vor dem NS-Regime forderten sie:

“Träger erblicher Anlagen, die Ursache sozialer (!) Minderwertigkeit und Fürsorgebedürftigkeit sind, sollten tunlichst von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden.”

Mit dem “Königreich Gottes” wird Bodelschwingh seine Anstalt Bethel gemeint haben. Darum tragen alle Betheler Häuser biblische Namen. Auch die Wände der Krankensäle trugen Bibelsprüche. Als ich 1936 mit gerade 19 Jahren in Bethel eingewiesen wurde, stand auf der hellgrünen Wand meinem Bett gegenüber in großer Schrift das Jesuswort “Kommet her zu mir, Alle, die Ihr mühselig und beladen seid. Ich will Euch erquicken”. Aber was waren das für “Erquickungen” mit Kaltwasserkopfgüssen, Dauerbädern unter einer Segeltuchplane, in deren steifem Stehkragen mein Hals 23 Stunden – von einer Visite zur nächsten – eingeschlossen war. Mit der Fesselung in nassen kalten Tüchern, die sich durch die Körperwärme erhitzten. Diese quälenden “Beruhigungsmaßnahmen” unter dem Jesuswort an der Wand gegen unsere nur natürliche Unruhe, die wir viele Wochen lang untätig in den Betten liegen mussten, obwohl wir körperlich gesund waren, konnten wir nur als sträfliches Missverständnis der christlichen Lehre, als Zynismus oder sogar als “Hölle unter Bibelworten” verstehen.

Das Schlimmste war, dass mit uns psychotischen Patientinnen überhaupt nicht gesprochen wurde. Ich hatte die wichtigsten Erfahrungen meines Lebens, religiöse Erfahrungen gemacht und hätte dringend eine Hilfe zum Verständnis dafür gebraucht, dass solche Erfahrungen nicht nur vor 2000 Jahren, sondern heute noch möglich sind. Aber ich erlebte nicht einmal ein Aufnahmegespräch, überhaupt kein Gespräch während meiner neun Monate dort. Auch die beiden Hauspfarrer sprachen nicht mit uns, sondern zitierten nur Bibelverse an unseren Betten, ohne ein persönliches Wort mit uns zu wechseln. Tiefer kann ein Mensch nicht entwertet werden, als ihn keines Gesprächs für wert oder fähig zu halten. Auch vor und nach meiner Zwangssterilisation wurde nicht mit mir gesprochen, obwohl das Erbgesundheitsgesetz die ärztliche Aufklärung der Sterilisanden vorschrieb. – “Für einen notwendigen kleinen Eingriff”, wurde meine Frage nach dem Zweck der Operationsvorbereitung beschieden und meine Frage nach den Narben aller meiner jungen Mitpatientinnen in der Mitte der Scheide als “Blinddarmnarben” beantwortet. Hatte man uns auch darin zu Hause belogen, dass der Blinddarm seitlich säße?

Als ich von einer Mitpatientin erfuhr, dass die Operation eine Sterilisation sei, war ich verzweifelt, denn Zwangssterilisierte durften keine höheren und weiterbildenden Schulen besuchen und nicht heiraten, weil nicht Sterilisierte keine Sterilisierten heiraten durften und das auch nicht wollten. Meinen lang vorbereiteten Wunschberuf der Kindergärtnerin musste ich aufgeben. Von der lebenslangen Abstempelung als “minderwertig” ganz zu schweigen.

Im Deutschen Ärzteblatt vom Januar 2007 heißt es in einem Artikel über unsere bis heute fehlende Rehabilitierung als “Minderwertige”, dass der Betheler Chefarzt ab 1934, Prof. Werner Villinger, am 13. April 1961 im Bundestagsausschuss für Wiedergutmachung:

“… sich zu der Behauptung verstieg, durch eine Entschädigung den Zwangssterilisierten erst recht zu schaden: ›Es ist die Frage, ob dann nicht neurotische Beschwerden und Leiden auftreten, die nicht nur das bisherige Wohlbefinden und die Glücksfähigkeit dieser Menschen, sondern auch ihre Leistungsfähigkeit beeinträchtigen‹.”

Pastor Fritz von Bodelschwinghs Neffe und Nachfolger, Pastor Friedrich von Bodelschwingh, argumentierte am 21. Januar 1965 als Experte vor dem Ausschuss für Wiedergutmachung in gleicher, unsere Realität völlig verkennender Weise:

“Gäbe man den Sterilisierten selbst einen Entschädigungsanspruch, so werde nur Unruhe und neues, schweres Leid über diese Menschen gebracht …”

Bethel sterilisierte noch lange nach 1945 weiter. Im vorletzten Jahr rief mich jemand an, den Bethel noch in den Siebzigerjahren unter Druck setzte, sich sterilisieren zu lassen. Würden Theologen und Psychiater doch auch einmal ihren eigenen Wert für uns in Zweifel ziehen!

Für viele, die keine Berufsschulen besuchen durften und deshalb kein Handwerk lernen konnten, sondern in Armut und innerer Isolierung als “Minderwertige” starben, kam auch Professor Klaus Dörners Einsatz für uns zu spät. Er hatte nach dreijährigen Bemühungen eine Anhörung für uns und für die “Euthanasie”-Überlebenden und -Geschädigten am 24. Juni 1987 vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages erreicht.

Als im Juli 1939 zum ersten Mal eine Unterrichtung von etwa 60 Anstaltsleitern und Psychiatrie-Professoren in der Berliner Kanzlei von Adolf Hitler stattfand, denen das “Euthanasie”-Programm vom SS-Führer Viktor Brack vorgetragen wurde, erklärten alle ihre Bereitschaft, an der Tötung der Anstaltspatientinnen und -patienten mitzuarbeiten, mit Ausnahme des Göttinger Professors Gottfried Ewald. Er begründete seine Ablehnung ausführlich. Ein einziger seelisch und geistig intakter Mensch unter 60 Psychiatrie-Professoren und -Anstaltsleitern! Wo blieb ihr Gewissen, ihre Courage, ihr Mitgefühl? Werte, die den Menschen erst zum Mitmenschen machen.

Als Gutachter und Obergutachter fällten sie hier in der Berliner Tiergartenstraße 4 die Todesurteile nur nach Fragebogen, die die Anstalten ausgefüllt hatten. In sechs psychiatrischen Tötungsanstalten wurden die zum Tode Verurteilten vergast. Als Hitler am 24. August 1941 nach der Protestpredigt des katholischen Bischofs Clemens August von Galen in Münster am 3. August 1941 die Vergasungen einstellen ließ, übernahmen die Anstalten selbst die Tötung durch überdosierte Medikamente und Nahrungsentzug.

Die letzten Forschungsergebnisse gehen nach dem Historiker Prof. Hans Walter Schmuhl von insgesamt fast 300.000 vergasten, vergifteten, zu Tode gehungerten Anstaltspatientinnen und -patienten und Heimbewohnerinnen und -bewohnern aus. Davon fast 80.000 Patienten aus polnischen, französischen und sowjetischen Anstalten. Da unsere Politiker, Psychiater und Theologen die Zwangssterilisationen an 350.000 bis 400.000 als “minderwertig” Beurteilten und die Tötung sogenannter “lebensunwerter” Menschen seither so gut wie ganz verdrängen, bleibt es uns Psychiatrie-Betroffenen bisher allein überlassen, die in Psychiatrien Ermordeten im Gedächtnis und im Herzen zu behalten. Darum ist ein Gedenken wie das heutige eine große Hilfe und Entlastung für uns.

Auch die 100 Spitzenjuristen der Wannsee-Konferenz vom 23. und 24. April 1941, denen die Einzelheiten der T4-Aktion unterbreitet wurden, die dann gemeinsam das “verfahrenstechnische” Problem der Unterdrückung von Strafanzeigen berieten, hatten keine Einwendungen zum “Euthanasie”-Programm zu machen. Alle hatten auf den Reichsgerichtspräsidenten Dr. Erwin Bumke geschaut. Da er schwieg, schwiegen sie auch.

In den 60er-Jahren wurden Ärzte, die die Vergasungen durchgeführt hatten, “unter frenetischem Jubel” der Zuhörer freigesprochen, weil ihnen “ein Unrechtsbewusstsein nicht einwandfrei nachzuweisen sei”. Der Vater eines behinderten Kindes schrieb resigniert in einem Leserbrief: “Da kann man nur noch auswandern.”

Täter und Mittäter haben unserem Volk die “Minderwertigkeit” psychiatriebetroffener Menschen gründlich eingeimpft, auch den Betroffenen selbst. Kaum eine andere Bevölkerungsgruppe ist in Deutschland so rechtlos und verachtet wie psychiatrische Patienten, zum Beispiel als “schizophren” Diagnostizierte. Erst vor dem Europäischen Gerichtshof können durch Medikamente schwer Geschädigte auf Entschädigung hoffen. Besonders bitter, wenn diese irreversiblen Gesundheitsschäden durch Zwangsmedikationen entstanden.

Maßstab für Leben oder Tod der Patienten war ihre Arbeitsleistung. Viele Anstalten hatten die Arbeitstherapie für ihre Patienten aber noch gar nicht eingeführt, oder nur für die Gesunderen, obwohl der Leiter der Gütersloher Landesklinik, Hermann Simon, schon seit 1923 die Arbeitstherapie für alle Gütersloher Patienten mit vollem Erfolg eingeführt hatte. 1946 war ich drei Monate lang Patientin in Gütersloh und erlebte, wie viel leichter die Arbeit der Gütersloher Schwestern im Vergleich zur Arbeit der Betheler Schwestern war, die uns zur untätigen bloßen Verwahrung gezwungenen und daher unruhigen Patientinnen mit den quälenden “Beruhigungsmaßnahmen” mit ausschließlichem Strafcharakter in Schach hielten, und wie viel normaler die Gütersloher Stationsatmosphäre war. Ohne Rücksicht auf ihre Patienten und Pflegekräfte hatten die theologischen und ärztlichen Leiter ev.-kirchlicher Anstalten bei ihrer “Fachkonferenz für Eugenik” in Treysa 1931 die “Begrenzung wohlfahrtspflegerischer Leistungen auf Versorgung und Bewahrung” für alle Patienten beschlossen, die voraussichtlich ihre volle Leistungsfähigkeit nicht wieder erlangen würden. Als 1939 die “Euthanasie” einsetzte, waren alle untätig nur verwahrten Anstaltsinsassen besonders gefährdet, weil sie ohne Arbeitsmöglichkeit auch keine Arbeitsleistung erbringen konnten. Pastor Fritz von Bodelschwingh hat erfolgreich für das Leben seiner untätig nur verwahrten Anstaltspatienten gekämpft. Aber eine viel bessere Hilfe wäre für Patienten und Pflegende seine Einführung der Arbeitstherapie für alle gewesen, wie sie im nur 20 km entfernten Gütersloh 1939 schon seit 16 Jahren beispielhaft vorgelebt wurde. Allerdings hat die Arbeitsleistung der Gütersloher sie nicht vor dem Tode bewahren können, weil ein Beamter der Hamburger Gesundheitsbehörde die Arbeitsleistung zur Selbstversorgung einer Anstalt nicht mehr gelten ließ, sondern die Patienten darüber hinaus “produktive Werte” schaffen mussten. Nach 1945 hat er Karriere in Hamburg gemacht.

Auch die heutigen psychotischen Psychiatriepatienten dürfen nicht über ihr sie tief beeindruckendes Erleben sprechen, ohne noch mehr Psychopharmaka schlucken zu müssen. In kommunalen und kirchlichen Psychiatrien wird es heute auch unter Zwang und Fesseln nur medikamentös bekämpft. Ohne seine Psychose als Aufbruch des eigenen Unbewussten auf der Traumebene verstehen zu können, kann man aber nicht gesund werden, wie ich es seit 49 Jahren bin. Nachdem wir das psychiatrische Dogma der erblich bedingten sinnlosen Hirnstoffwechselstörung mit unseren Zwangssterilisationen und ihren Folgen, die “Euthanasie”-Opfer mit ihrem Leben bezahlen mussten, brauchen wir nichts dringender, als eine auf unseren Erfahrungen gründende empirische Psychiatrie, weil man verstehen muss, was man erlebt.