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1. Setzen Sie sich für eine bedingungslos folter- und gewaltfreie Psychiatrie ein?

Antwort: In Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dementsprechend gilt das Verbot von Folter und unverhältnismäßiger Gewaltanwendung auch für die Psychiatrie.

2. Setzen Sie sich für eine Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze ein, wie es die Behindertenrechtskonvention fordert?

Antwort: Diskriminierende „Sondergesetze“ lehnen CDU und CSU ab. Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Zusatzprotokoll ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet.

3. Verhindern Sie jeden Versuch, rechtliche Betreuung zu einem Ausbildungsberuf zu machen, weil Qualität nur durch Abschaffung der Zwangsbetreuung gesichert werden kann?

Antwort: Mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts haben wir mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen auf den Weg gebracht. Die rechtliche Betreuung hat künftig primär zum Ziel, die Betroffenen zu ertüchtigen, ihre eigenen Angelegenheiten selbst wahrnehmen zu können.

4. Setzen Sie sich für eine Todesfallstatistik aller psychiatrisch Behandelten ein?

Antwort: Behandlungsmaßnahmen der untergebrachten Personen und besondere Sicherungsmaßnahmen müssen einer Dokumentationspflicht unterliegen. Um ein umfassendes Bild der 3 Unterbringungen psychisch kranker Menschen zu erlangen, werden wir uns für eine Weiterentwicklung der systematischen Berichterstattung einsetzen.

5. Setzen Sie sich für mehr Geld für die Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener ein?

Antwort: Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in der Selbsthilfe. Für uns ist die gesundheitliche Selbsthilfe fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Nach Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes werden von den der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln seit 2020 jährlich mindestens 70 Prozent als kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Basisfinanzierung der gesundheitlichen Selbsthilfe zur Verfügung gestellt. Die übrigen maximalen 30 Prozent der Gelder fließen in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Auch das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt die Selbsthilfe. Diese Praxis setzen wir fort.

6. Setzen Sie sich dafür ein, dass der BPE e.V. als ältester und größter Betroffenenverband zu Anhörungen eingeladen wird?

Antwort: Unser politisches System kennt zahlreiche Möglichkeiten der Mitsprache und Interessenvertretung. Sowohl über Anhörungen im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren wie auch über die parlamentarischen Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie allen anderen Parlamenten auf kommunaler, regionaler und Landesebene besteht die Möglichkeit, Positionen vorzubringen und auf Besonderheiten hinzuweisen. Parlament und Regierung sind auf diesen Kontakt angewiesen, nicht nur um Probleme zu erkennen, sondern auch um gemeinsam mit der Bevölkerung sachgerechte Lösungen zu entwickeln. Deshalb setzen wir uns stets für eine breite Beteiligung der Sachverständigen ein.