Wir haben nun auch die Antwort auf die von Martin Lindheimer formulierten Fragen von der SPD zu unseren Wahlprüfsteinen erhalten. Dieses sind hier ungekürzt nachzulesen.
1. Setzen Sie sich für eine bedingungslos folter- und gewaltfreie Psychiatrie ein?
Wir setzen uns für gewaltfreie Psychiatrien ein und wollen die Rahmenbedingungen schaffen, die qualitativ hochwertige psychiatrische Therapien ermöglichen. Dafür wollen wir mehr Personal, mehr Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsfelder in der Versorgung, eine bessere Grundfinanzierung der Kliniken und Anstalten sowie höhere Versorgungspauschalen, die eine würdige Unterbringung verwirklichen. Diejenigen, die die psychiatrische Hilfe benötigen, haben das Recht auf eine zeitgemäße, gewaltfreie Behandlung statt Fixierung und Gewalt. Keine Behandlung – auch eine psychiatrische Behandlung – darf auf Zwang basieren.
2. Setzen Sie sich für eine Abschaffung aller psychiatrischen Sondergesetze ein, wie es die Behindertenrechtskonvention fordert?
Infolge der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Entscheidungen der höchsten Bundesgerichte wurden die Psychisch-Kranke-Gesetze (PsychKG) der einzelnen Bundesländer in den letzten Jahren überarbeitet. Wir sind der Meinung, dass die Überarbeitung dahingehend fortgesetzt werden muss, dass die Zwangsunterbringung in der Psychiatrie nur in sehr seltenen, extremen Fällen und nur kurzfristig zur Abwehr einer akuten Gefahr für das eigene Leben oder der Gesundheit und des Lebens anderer gerichtlich angeordnet werden darf. Die Herstellung der Eigenverantwortlichkeit, Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung der Verschlimmerung der psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung genauso wie die Abwehr einer möglichen Selbstschädigung sind keine legitimen Gründe für eine zeitlich unbestimmte Zwangsunterbringung in der Psychiatrie und stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Erkrankten dar.
3. Verhindern Sie jeden Versuch, rechtliche Betreuung zu einem Ausbildungsberuf zu machen, weil Qualität nur durch Abschaffung der Zwangsbetreuung gesichert werden kann?
Wir unterstützen die Idee, rechtliche Betreuung zu einem Ausbildungsberuf zu entwickeln, um die Qualität und den Umfang der Betreuung zu sichern, den Willen der Betreuten besser durchsetzen, oder die Betreuung in ihrem Sinne und zu ihrem Schutz zu führen. Zugleich wollen wir aber nicht den besonders eng verbundenen Angehörigen der Betroffenen, für die eine Betreuung bestellt werden soll, die Möglichkeit zu nehmen, als Betreuer*innen bestellt zu werden. Denn sie als besonders eng verbundene Angehörigen kennen die Betroffenen am besten und können am effektivsten die Geschäfte in ihrem Sinne und nach ihren Wünsche führen. Eine Bestellung als Betreuer in einem Untergebenen-Verhältnis, inkl. der Bestellung einer*s Ärzt*innen oder einer Pflegekraft – insbesondre bei einer angeordneten Unterbringung – lehnen wir ab.
4. Setzen Sie sich für eine Todesfallstatistik aller psychiatrisch Behandelten ein?
Wir unterstützen die Idee der zentralen Erfassung der Grundrechtseingriffe und Todesfälle in der Psychiatrie, die als ein Teil der jährlichen Berichte über die psychische Gesundheit der Nation veröffentlicht werden sollen. Nur so können nachhaltig die Qualität der Versorgung und die Arbeitsbedingungen verbessert, Fehlentwicklungen gestoppt und Vorbehalte gegen die Psychiatrie reduziert werden.
5. Setzen Sie sich für mehr Geld für die Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener ein?
Die Selbsthilfegruppen, die sich auf die gemeinsame Bewältigung von Krankheiten, Krankheitsfolgen und/oder psychischen Problemen richten und mit dazu beitragen, die persönliche Lebensqualität zu verbessern, können von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert werden. Zudem stehen ihnen auch Mittel aus den Landes- und Bundesprogrammen zu. Diese Förderung wollen wir unbedingt fortsetzen, insbesondere für die Selbsthilfegruppen, die sich mit der Bewältigung der Folgen einer psychiatrischen Unterbringung beschäftigen.
6. Setzen Sie sich dafür ein, dass Vertreter des BPE e. V. als ältester und größter Betroffenenverband zu Anhörungen eingeladen wird?
Wir arbeiten bei der Erarbeitung unserer Positionen mit allen Verbänden zusammen und laden die thematisch zuständigen Verbände zu Anhörungen im Deutschen Bundestag und in den Landtagen ein. Es besteht kein Grund, warum für die Vertreter des BPE e. V. etwas Anderes gelten sollte. Zudem wollen wir das Gesundheitswesen sektoren- und fachübergreifend gestalten und den Verbänden und Patient*innen mehr Rechte bei der Planung dieser Versorgung einräumen. Wir sind davon überzeugt, dass die starke Einbindung der Fachverbände und der Öffentlichkeit in die politischen Entscheidungen auf der Bundes-, Landes- und kommunalen Ebene mehr Akzeptanz für die Entscheidungen erzeugt.
Mit freundlichen Grüßen,
Christina Schildmann