Es ist ein alter Traum psychiatrischer Täter/innen, die Entrechtung und Entwürdigung der ihnen ausgelieferten Patient/inn/en auch nach der Entlassung fortsetzen zu dürfen. Zu diesem Zweck gibt es z.B. in den USA das „Outpatient Commitment“. Auch in Deutschland gab es in 2003 (Betreuungsrecht auf Bundesebene) und 2004/5 (PsychKG Bremen) Bestrebungen, diese Folterpraxis zu legalisieren.

Unser konsequenter Widerstand im Verbund mit einigen mit einem Gewissen versehenen Psychiatrie-Professionellen ließen wenigstens diesen Versuch unserer Entrechtung scheitern.

Nun, nach 18 Jahren Pause, machen die Psychiater/innen und die sie unterstützende Ministerialbürokratie (Herr Minister Lucha, Ex-Psychiatrie-Sozialarbeiter war schon immer unser Feind) den nächsten Anlauf den Psychiatrie-Erfahrenen auch die letzten ihrer Rechte zu rauben.

Folter auch in den Heimen der Entrechteten, welch feuchter Traum aller Machbarkeits-Fantast/inn/en!

In einer Tagung am Dienstag, 10. Oktober in Zwiefalten (bekannt geworden durch die zynische ins Gegenteil-Verkehrung der guten Idee Soteria) wird massiv Werbung für die ambulante Zwangsbehandlung gemacht. Diese Veranstaltung wollen wir mit möglichst vielen Leuten besuchen.

Siehe
https://www.zfp-web.de/news-media/veranstaltungen/ethiktagung-2023-ambulante-behandlungsweisung-die-weichen-richtig-stellen/7628091794
und
https://www.pprt.de/fileadmin/user_upload/Ethiktagung_2023.pdf

Stellungnahme des BPE e.V. zur “ambulanten Behandlungsweisung”

Wer macht mit?
Interessent/inn/en vorzugsweise aus Süddeutschland (Senkung der Reisekosten) melden sich bei .

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