Stellungnahme zur geplanten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
1) Das erklärte Ziel, „die Wünsche der Betreuten vermehrt in den Fokus zu rücken und damit das Betreuungsrecht stärker an den Vorgaben der UN-Behindertenrechts-konvention auszurichten“ ist eine Lüge. Der vorliegende Gesetzentwurf hat lediglich das Ziel, die Macht der Betreuer gegenüber den Betreuten weiter aus zu bauen. 2) Insbesondere kritisieren wir die geplante Qualifizierung der Berufsbetreuer. Diese wird mittelfristig zur Entwertung von ehrenamtlichen Betreuungen und Vorsorgevollmachten führen. Die Justizministerkonferenz hat im Juni 2018 beschlossen: „Soweit die Einführung gesetzlicher Kriterien für…