Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und weitere Organe der Vereinten Nationen fordern aufgrund des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ein absolutes Verbot von Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie. Daraus konzipieren die Autoren ein psychosoziales Hilfssystem, das nicht mehr wie bisher Unterstützung und soziale Kontrolle leistet, sondern ausschließlich individuelle Hilfsangebote macht. Soziale Kontrolle wird an die dafür zuständigen Behörden abgegeben, sei es an Polizei oder Justiz, die Unterstützung hingegen bleibt bei den psychosozialen Diensten und folgt dem Willen und den Präferenzen der betreffenden Person. Szenarien zum Umgang mit Gefährlichkeit, während einer stationären Behandlung, in Polizeigewahrsam und in Haft zeigen, wie eine solche Veränderung umgesetzt werden kann. Das damit gewonnene Vertrauen zwischen den psychosozialen Diensten und ihren Nutzern schafft günstige Voraussetzungen für bessere Behandlungsergebnisse.
Der Polizei die Entscheidungsbefugnis über Zwangsmaßnahmen zu geben hieße sicherlich vom Regen in die Traufe zu kommen. Auch heute entscheiden eigentlich Gerichte über Zwangsmaßnahmen, diese nutzen allerdings die Aussagen der behandelnden Psychiater als Beweise. Genaiuso wie bei anderen Zeugenaussagen müssen den im Gutachten gemachten Aussagen nicht folgen. Oft dürfte es sich bei den Aussagen der behandelnden Psychiater um strafbare Falschaussagen handeln. Es wäre folglich gut, wenn Psychiater für ihre Falschaussagen auch belangt würden.